UNSERE
LEISTUNGEN
& Infobroschüren
Wir stehen Ihnen mit einem engagierten Team als unparteiische Berater mit vielseitigen Aufgaben und Tätigkeiten auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten kompetent zur Seite.
Um spätere, unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden, schützen wir als neutrale Mittler beide Vertragsparteien bei komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Vom Freistaat Bayern autorisiert, belegen notarielle Urkunden auch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen. Zu unserem Amtsbereich gehören neben Trostberg, Traunreut, Altenmarkt, Tacherting, Engelsberg, Schnaitsee, Obing, Kienberg, Pittenhart, Seeon-Seebruck und Truchtlaching auch der gesamte Chiemsee, die Flurnummer 1 der Gemarkung Chiemsee (mit Ausnahme der Inseln).
Familienrecht
Wenn aus dem „Ich“ ein „Wir“ werden soll, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ihr Notar berät Sie auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts ganz unabhängig. Gerade wenn es um Ihre persönlichen Angelegenheiten geht, ergreift er nicht Partei, sondern denkt an manches, was Ihnen nicht im Traum einfallen würde. So können Sie Ihr Privatleben auch rechtlich optimal gestalten, bevor Probleme entstehen. Sei es, daß es um den Abschluss eines Ehevertrages geht, nichteheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Erbrecht
Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Vermögenswerte den Menschen zu Gute kommen, die Sie sich wünschen, sollten Sie sich mit Ihrem Notar unterhalten. Ihr Notar kann Sie beraten, welche Vorkehrungen für Ihre individuellen Verhältnisse sinnvoll sind. Das Tätigkeitsfeld der Notare erstreckt sich von der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis hin zu unterschiedlichen Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung. Auch die Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts sind dem Notar bekannt.
Eine Urkunde vom Notar erspart Ihren Erben böse Überraschungen und schützt diejenigen, die von Gesetzes wegen nicht berücksichtigt werden würden. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Wenn Sie fürs Alter planen ist es sinnvoll, nicht nur Ihre Erben versorgt zu wissen. Mit Ihrem „vorletzten“ Willen können Sie sich selbst absichern: Mit einer Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sollten Sie Ihre Wünsche jetzt ausdrücken, damit Sie später in Ihrem Sinn umgesetzt werden können.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Testamentsregister
Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nicht gefunden wird! Im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer werden alle Testamente und Erbverträge vom Notar gespeichert.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts geprüft. Sofern ein letzter Wille vorhanden ist, informiert die Bundesnotarkammer das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Testamente zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Wichtigster Bestandteil der Meldung zum ZTR ist die Geburtenregisternummer, die jeder Geburtsurkunde zu entnehmen ist. Diese Registernummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Erblassers und eine eindeutige Unterscheidung bei häufigen Namen (Maier, Huber usw.). Wir bitten Sie daher, bei der Beurkundung Ihres letzten Willens uns eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mitzubringen.
Nähere Informationen erhalten sie von Ihrem Notar oder unter:
www.testamentsregister.de
Unternehmensrecht
Bei der Gründung oder Führung eines Unternehmens stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte, deren Nichtbeachtung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Insbesondere die Wahl der richtigen Unternehmensform verlangt Weitsicht. Das Gesetz sieht deshalb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten in vielen gesellschaftlichen Angelegenheiten die notarielle Form vor.
Ihr Notar informiert Sie über die verschiedenen Gesellschaftsformen, Haftungen, Veräußerungen oder Übertragungen eines Unternehmens, Steuerrecht, Arbeitsteilungen und vieles mehr. Ihr Notar begleitet Sie durch Gesellschaftsversammlungen einer GmbH, protokolliert Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und beurkundet die Umwandlung von Gesellschaften in andere Rechtsformen. Die Notare arbeiten eng mit dem Registergericht zusammen und sorgen dafür, dass Ihr Wille dort rasch umgesetzt wird.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Das Internet-Portal www.gruenderagentur-bayern.de bildet den Rahmen für die Beratung von Existenzgründern durch die bayerischen Notare. Sie finden hier nicht nur Informationen zur richtigen Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens oder Hinweise zu den notwendigen Anmeldungen. Es werden auch steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Fragen angesprochen und nicht zuletzt die Vorsorge für den „Störfall“, also wenn nicht alles nach Plan läuft.
Immobilienrecht
Ein Schwerpunkt der Arbeit Ihres Notars liegt im Immobilienrecht. Dazu zählt alles, was mit Grundstücken und Gebäuden zu tun hat, wie der Kauf oder Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung (selbst wenn diese noch nicht vollständig errichtet ist) oder eines mit einer großen Gewerbeimmobilie bebauten Grundstücks.
Der Notar wird von Gesetzes wegen aber auch bei der Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum oder bei Teilung und Abschreibung von Teilflächen eines Grundstücks benötigt. Bei einer Begrünung und dem Verkauf von Erbbaurechten, der Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch kennt Ihr Notar die Details und hilft Ihnen sich abzusichern und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die nachstehenden Checklisten sollen der Vorbereitung Ihres Vertrages dienen; sie ersetzen jedoch keine persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit. Gerne beraten wir Sie auch weiterhin persönlich.
Vorsorgevollmacht
Bei Krankheit oder im Alter schafft die Vorsorgevollmacht Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass in hilfloser Lage eine Betreuung durch eine Person des Vertrauens erfolgt.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Patientenverfügung registriert werden. Hier haben ausschließlich Betreuungsgerichte Zugriff auf Ihre Daten. Die Vollmacht selbst wird nicht hinterlegt, lediglich die Daten des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Personen. Das Register wird bundesweit monatlich über 20.000 mal abgefragt! So oft kommt es also vor, dass über eine Betreuung entschieden werden muss, manchmal über 100 mal am Tag. Treffen also auch Sie Vorsorge.
Die für die Registrierung anfallenden Gebühren fallen einmalig an und liegen – je nach der Anzahl der bevollmächtigten Personen – zwischen ca. 8,50 und 20,– EUR.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Registrierung Ihrer Vollmachten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.vorsorgeregister.de
Informationsmaterial
Sei es im persönlichen Gespräch oder bei den Beurkundungen, wir geben immer unser Bestes um „Juristendeutsch“ für Sie verständlich zu machen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Für diejenigen, die gerne weiterführende Informationen suchen, bieten wir hier eine umfangreiche Quellensammlung.
Informationsbroschüren Notare Mehler und Dr. Hamberger
Informationsbroschüren Notare Bayern und Pfalz
Informationsbroschüren Deutscher Notarverlag
Informationsbroschüren Bundesnotarkammer
Sonstige Leistungen
Neben der Tätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann Ihr Notar aber auch auf weiteren Gebieten Urkunden aufnehmen. So ist der Notar auch zuständig für die Beurkundung von Eiden und eidestattlichen Versicherungen, Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen, Versteigerungen und Verlosungen, Aufnahmen von Vermögensverzeichnissen, Wechsel- und Scheckprotesten, Tatsachenbescheinigungen, Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, sowie die Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Nicht aus jedem Konflikt muß gleich ein großer Streit werden. Ihr Notar hilft Ihnen als kompetenter und vor allem neutraler Verhandlungsmoderator. Er leitet Ihre Verhandlungen und hilft Ihnen gemeinsam eine gute Lösung für beide Parteien zu finden, etwa bei Erbstreitigkeiten, Scheidungsverhandlungen, Nachbarschaftsdifferenzen, Interessenkonflikten von Gesellschaftern u.ä. Ein Notar kann aber auch mit einem guten Vertrag dafür sorgen, daß ein Streit gar nicht erst entsteht und das Vereinbarte auch durchsetzt werden kann.