Steuer-

Identifikations-
nummer

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Steuer- identifikationsnummer

Der Notar ist verpflichtet, jedes Grundstücksgeschäft (auch bei Schenkungen) dem Finanzamt anzuzeigen. Dabei ist zwingend Ihre steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Erst nach Weitergabe dieser Nummer dürfen Abschriften der Urkunde ausgehändigt und der Vollzug betrieben werden.
Bitte teilen Sie uns die IdNr. bis spätestens zum Beurkundungstermin mit.
Bei der steuerlichen Identifikationsnummer handelt es sich um eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig ist und sich bei Umzug oder Heirat nicht ändert.
Achtung: Die steuerliche Identifikationsnummer ist nicht identisch mit Ihrer Steuernummer!

Sie haben Ihre IdNr. noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffiffindbar? In der Regel finden Sie Ihre IdNr. auch

  • im Einkommensteuerbescheid
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes aus dem Jahr 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Sollten Sie Ihre IdNr. in den genannten Unterlagen nicht fin- den, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabefor- mular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern (www.bzst.de). Dies kann jedoch bis zu drei Monaten dauern.

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